Verbot von YBŞ-Fahnen ist rechtswidrig
Erneut hat ein deutsches Gericht ein Fahnenverbot gekippt: Das Verwaltungsgericht Kassel hat ein polizeilich verfügtes Verbot der Verwendung von Fahnen der Widerstandseinheiten Şengal (YBŞ) für rechtswidrig erklärt.