DIe PKK ist keine terroristische Organisation
Diese Broschüre hat AZADÎ und der Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) im November 2020 herausgegeben. In ihr geht es insbesondere um das Urteil des Kassationshofes in Brüssel vom 28. Januar dieses Jahres, aber auch um die Verfahren zur Listung der PKK auf der EU-Terrorliste vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Broschüre mit ausgewählten Artikeln, Analysen und Interviews soll dazu anregen, auf der Basis dieser Entscheidungen über die Einordnung der kurdischen Befreiungsbewegung zu diskutieren, um den Weg frei zu machen für politische Lösungen und Abschied zu nehmen von der Kriminalisierung von Kurd*innen und ihren Organisationen.