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Broschüren

DIe PKK ist keine terroristische Organisation

Diese Broschüre hat AZADÎ und der Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) im November 2020 herausgegeben. In ihr geht es insbesondere um das Urteil des Kassationshofes in Brüssel vom 28. Januar dieses Jahres, aber auch um die Verfahren zur Listung der PKK auf der EU-Terrorliste vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Broschüre mit ausgewählten Artikeln, Analysen und Interviews soll dazu anregen, auf der Basis dieser Entscheidungen über die Einordnung der kurdischen Befreiungsbewegung zu diskutieren, um den Weg frei zu machen für politische Lösungen und Abschied zu nehmen von der Kriminalisierung von Kurd*innen und ihren Organisationen.

trotz alledem: 25 Jahre PKK-betätigungsverbot

Aus Anlass der seit 25 Jahren bestehenden Kriminalisierungspolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden in Deutschland, hat AZADÎ mit Unterstützung der Roten Hilfe erneut eine Broschüre erstellt.
Im Vorwort unserer Broschüre zum 20jährigen PKK-Verbot hatten wir unsere Hoffnung ausgedrückt, dass allen eine Aktualisierung der Chronologie in weiteren fünf Jahren erspart bleiben möge und das PKK-Verbot (schlechte) Geschichte sei.

20 Jahre PKK-Verbot

Aus Anlass des 20. Jahrestages haben wir eine Broschüre mit dem Titel „20 Jahre PKK-Verbot – eine Verfolgungsbilanz“ herausgegeben. In ihr werden Repressionen gegen Kurdinnen und Kurden und ihre Institutionen dokumentiert, ohne jedoch den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können. Es war uns aber wichtig, zumindest einen Eindruck davon zu vermitteln, welche Folgen es haben kann, sich aktiv für die legitimen kurdischen Interessen einzusetzen.

15 JAHRE PKK-BEtätigungsVERBOt

Azadî und die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, Yek-kom, haben aus Anlass des Jahrestages des sog. PKK-Verbots (26. November 1993) eine Broschüre herausgegeben. „Auf mehr als 60 Seiten werden Jahr für Jahr Razzien in Kulturvereinen oder Privtwohnungen, Verhaftungen und Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§129/129a StGB), Vereins- und Versammlungsverbote, Polizeiübergriffe auf Kundgebungen, Aberkennungen des Asylstatus und Einbürgerungsverweigerungen wegen politischer Betätigung, aber auch friedliche Großdemonstrationen und –veranstaltungen für eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts, aufgelistet. Deutlich wird so die ganze Tragweite des PKK-Verbots.