Unter dem Titel „Die PKK ist keine terroristische Organisation“ ist eine Broschüre erschienen, die vom Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. und dem Verein für Demokratie und Internationales Recht e.V. (MAF-DAD) herausgegeben wurde. In ihr setzen sich verschiedene Autoren schwerpunktmäßig mit dem Urteil des Kassationshofes in Brüssel vom 28. Januar dieses Jahres auseinander, in dem festgestellt wird, dass die PKK nicht als terroristische Organisation, sondern als eine bewaffnete Konfliktpartei gemäß dem internationalen Völkerrecht anzusehen ist. Aber auch die Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Streichung der PKK von der EU-Terrorliste werden angesprochen.
In ausgewählten Beiträgen wird der Themenkomplex sowohl aus juristischer, völkerrechtlicher als auch politischer Sicht ausführlich dargestellt.
Rechtsanwalt Jan Fermon aus Brüssel schildert in einem Interview mit dem „Kurdistan-Report“ den jahrelangen intensiven Rechtsstreit, den er als Verteidiger von zahlreichen kurdischen Politiker*innen und Medienschaffenden über Jahre geführt hat und der schließlich in der weitreichenden Entscheidung des Kassationsgerichts mündete.
Der Hamburger Völkerrechtler und Buchautor Prof. Dr. Norman Paech und Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) mit Sitz in Berlin, gehen in ihren Beiträgen ausführlich auf die völkerrechtlichen Aspekte des Brüsseler Urteils im Vergleich zur Rechtsprechung deutscher Gerichte ein.
In einem Gespräch mit dem „Kurdistan Report“ äußert Rechtsanwalt Mahmut Şakar, Ko-Vorsitzender von MAF-DAD, dass er in dem Brüsseler Urteil „eine kleine Revolution in der europäischen Rechtsprechung“ sehe und er den juristischen Kampf als Teil des Widerstands gegen die staatsterroristische Politik des türkischen Staates bewerte.
Die Tageszeitung „junge welt“ führte ein langes Gespräch mit Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., über seine Bewertung des Brüsseler Urteils. Hierbei seziert er die Mentalität deutscher Verbotsverfechter*innen, die unter dem Deckmantel einer ausufernden „Antiterror“-Politik dem türkischen Regime in die Hände spielen und auf diese Weise eine Lösung der kurdischen Frage behindern. Für ihn jedenfalls sei diese Frage „weniger denn je ein Terrorproblem, sondern ein politisches, ein menschenrechtliches Problem der Türkei“.
Diese Broschüre soll dazu anregen, über die juristisch-politische Einordnung der kurdischen Befreiungsbewegung zu diskutieren, die in Deutschland nach wie vor als „terroristische“ Organisation geführt wird. „Wir wünschen uns, dass nach 27 Jahren der Kriminalisierung auch hier der Weg frei gemacht werden kann für eine politische Lösung statt Repression und Verboten“, teilen die Herausgeber mit.
Die (kostenlose) Broschüre (DIN A 5-Format) kann über AZADÎ bezogen werden: azadi@t-online.de