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Kleine Anfrage DIE LINKE ZUM PKK-VERBOT

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Verfolgungsermächtigung nach §129b gegen PKK.

Regelmäßig werden mutmaßliche Kader der Arbeiterpartei Kurdistans PKK unter der Anklage nach Paragraphen 129b StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) von Gerichten in Deutschland zu Haftstrafen verurteilt. Voraussetzung für diese Verfahren ist eine Verfolgungsermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/23001 vor.

Linke-19_22666-RSAntwort