Zum Inhalt springen

Börsenblatt: Mezopotamien Verlag bleibt verboten

Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 1. Februar 2019 ausgesprochene Verbot des Verlag und der Musikproduktionsfirma als Teilorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sei rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 26. Januar 2022 entschieden.

Im Februar 2019 wurden laut Medien circa 50.000 literarische Werke und das europaweit größte kurdische Musikarchiv im Zuge einer Razzia bei den Unternehmen beschlagnahmt. Gegen das Verbot und die Auflösung durch das BMI hatten der Mezopotamien Verlag und MIR-Multimedia vor dem Bundesverwaltungsgericht Berufung eingelegt. Bei den Klägerinnen würde  es sich um Teilorganisationen der bereits 1993 verbotenen PKK handeln, so das BMI. Das BMI hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die PKK die beiden Unternehmen zur Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation nutze, indem diese PKK-Propagandamaterial verbreiteten und durch dessen Verkauf die PKK finanziell unterstützten.

Weiterlesen