Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wird nicht müde, gegen politisch aktive Mitglieder der kurdischen Community vorzugehen. Nachdem es erst in der vergangenen Woche zu einem Freispruch für einen Aktivisten kam, der im Zusammenhang mit dem PKK-Betätigungsverbot beschuldigt worden war, gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, steht wegen desselben Vorwurfs demnächst erneut ein Kurde in der norddeutschen Hansestadt vor Gericht (Az. 21 KLs 5/20).
Dem heute 68-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum von September 2018 bis Juni 2019 in der niedersächsischen Gemeinde Wedemark und andernorts als „Unterstützer für die PKK“ tätig geworden zu sein. Laut der Staatsanwaltschaft Lüneburg habe der Mann „durch Aufbewahrung, Verteilung und Verkauf der PKK-Zeitung, durch Sammlung und Weiterleitung von Spenden sowie durch Teilnahme an PKK-Veranstaltungen dazu beigetragen, die illegalen Strukturen der PKK zu stärken beziehungsweise zu festigen“. Es handelt sich um die üblichen Verdächtigungen bundesdeutscher Justizbehörden, die in die im Copy-Paste-Verfahren erstellten Anklageschriften fließen.
Fünf Zeugen für ersten Prozesstag
Die Hauptverhandlung im Prozess gegen den Angeklagten beginnt am 25. Januar um 9:30 Uhr vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg. Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 26. Januar und 2. Februar 2022, jeweils 9:30 Uhr. Für den ersten Verhandlungstag sind nach Angaben eines Gerichtssprechers fünf Zeug:innen geladen.
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