»Keine Entspannung in Sicht«, so lautet das wenig optimistische Motto des Azadi-Infodienstes, der sich seit Jahren mit der Repression gegen kurdische Aktivist*innen und Einzelpersonen in Deutschland befasst und zur Solidarität aufruft. In ihrer Jahresbilanz 2021 erklärten die Autor*innen, dass der deutsche Staat weiter gegen Aktivist*innen im Umfeld der kurdischen Befreiungsbewegung vorgeht. So seien 2021 vier Personen unter der Anklage verhaftet worden, Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein. Die Anklage stützt sich auf den seit Jahren umstrittenen Paragraphen 129 b. Jurist*innen und Grundrechteverteidiger*innen kritisieren, dass mit diesem Paragraphen die Ermittlungstätigkeiten massiv ausgeweitet und eigentlich legale Tätigkeiten kriminalisiert werden können.
In allen Fällen beruht die Anklage im Wesentlichen auf monatelangen Telefonüberwachungen. Den Angeklagten wurde etwa zur Last gelegt, im Vorstand eines eingetragenen Verein zu sein und zu angemeldeten Konzerten und Demonstrationen mobilisiert sowie Spendenkampagnen durchgeführt zu haben. Zudem seien die Anklagen nach dem Paragraphen 129 bis auf wenige Ausnahmefälle immer mit Untersuchungshaft unter verschärften Isolationshaftbedingungen, Trennscheibe und LKA-Überwachung bei Besuchen verbunden.