Im November dieses Jahres jährt sich zum 27sten Mal das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther 1993 ausgesprochene Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Auf dieser Grundlage fanden in den letzten 27 Jahren zehntausende von Strafverfahren statt, wurden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden außer Kraft gesetzt, Versammlungen, Vereine und Verlage verboten. Doch was ist wirklich erreicht worden? Hat die
kurdische Freiheitsbewegung an Stärke verloren, konnte die Bewegung empfindlich geschwächt werden? Trotz der genannten Repression, den Versuchen, die kurdischen Organisationen, die Medien, die sozialen Räume zu zerschlagen und die Menschen von der Bewegung zu trennen, hat auch nach 27 Jahren PKK-Verbot diese Politik der Bundesregierung keinen anhaltenden Erfolg gezeigt. Die letzten 27 Jahre sind also nicht nur eine Geschichte von Repression und Kriminalisierung, sondern auch von politischem und juristischen Widerstand und zunehmender Solidarität.
Im Jahr 2014 wurde die deutsche Öffentlichkeit Zeugin eines kurzzeitigen Sinneswandels: „Die PKK gehört zu Deutschland“ titelte die TAZ am 3. September 2014. Man müsse über die Bewaffnung der PKK sprechen, sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Volker Kauder, im Interview mit Spiegel Online am 16. Oktober 2014. Ob es nicht „schizophren oder pervers sei“, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite die PKK für ihre Taten im Mittleren Osten lobe und sie auf der anderen Seite in
Deutschland strafrechtlich weiter verfolge, fragte der damalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele am 1. September 2014 die Bundesregierung während einer Plenarsitzung. Verschiedenste Stimmen aus den Medien, der Bundespolitik und deutschen Think-Tanks wie
der SWP (Stiftung für Wissenschaft und Politik) zweifelten damals öffentlich die Sinnhaftigkeit des PKK-Verbots an.
Heute, rund drei Jahre später, ist davon nur noch wenig zu spüren. Die gegenwärtigen Repressionen gegen die politischen Aktivitäten der Kurdinnen und Kurden in Deutschland stehen der bisherigen Verbotspolitik des deutschen Staates in nichts nach.
Mit Monika Morres vom Rechtshilfefonds Azadî, Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag Schleswig-Holstein, und Lukas Theune, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), möchten wir in diesem Kontext über Strategien und Ansätze zur Aufhebung des PKK-Verbots sprechen.
***
Weitere Onlineveranstaltung: