FR: Verbot kurdischer Einrichtungen bestätigt: Bundesinnenministerium handelte Rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot zweier kurdischer Firmen als Teilorganisationen der PKK bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot zweier kurdischer Firmen als Teilorganisationen der PKK bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia bestätigt. Was mit den beschlagnahmten Büchern und dem wohl größten kurdischen Musikarchiv geschieht, ist unklar.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beginnt heute der Prozess um das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien und MIR Multimedia. KON-MED bezeichnet das Verbot als „einer Demokratie unwürdig“.
Der IKS Regensburg fordert die Aufhebung des Verbots kurdischer Verlage in Deutschland. Am Mittwoch wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia verhandelt.
In einer Pressemitteilung geht das kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit – Civaka Azad e.V. auf das Verfahren gegen den Mezopotamien Verlag, sowie das MIR-Musikhaus ein.
„Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt“ – Im Vorfeld des Prozesses für die Aufhebung des Verbots der Verlagshäuser Mezopotamien und MIR bekunden über hundert Kulturschaffende ihre Solidarität.
In Lüneburg steht erneut ein Kurde wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz vor Gericht. Der 68-Jährige soll unter anderem durch „Aufbewahrung der PKK-Zeitung“ zur Stärkung der „illegalen Strukturen“ der kurdischen Arbeiterpartei beigetragen haben.
In dem Beitrag geht der Autor auf den letzten Azadî Info ein. Darin wird die Repression seitens des deutschen Staates gegen die kurdische Gesellschaft hier in der BRD angeprangert.
Nilüfer Koç (KNK) beleuchtet im Zusammenhang mit der aktuellen Kampagne „Justice for Kurds“ die historischen und aktuellen Hintergründe der Listung der PKK auf der EU-Terrorliste.
Ein in Lüneburg im Zusammenhang mit dem PKK-Betätigungsverbot wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz angeklagter Kurde ist freigesprochen worden. „Der Verfolgungswahn der Polizei ist damit gescheitert“, kommentiert die Antifaschistische Aktion den Fall.