EU-Gerichtshof entscheidet über PKK-Einstufung
Am Donnerstag wird der EU-Gerichtshof in Luxemburg darüber entscheiden, ob die PKK im Zeitraum 2014 bis 2020 zu Unrecht auf der Liste terroristischer Organisationen geführt wurde.
Am Donnerstag wird der EU-Gerichtshof in Luxemburg darüber entscheiden, ob die PKK im Zeitraum 2014 bis 2020 zu Unrecht auf der Liste terroristischer Organisationen geführt wurde.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Europa die Taliban anerkennt und die PKK auf ihre Verbotsliste setzt. Die Einstufung der PKK als terroristisch ermöglicht der Türkei Massaker und die Besetzung kurdischer Gebiete im Ausland“, erklärt der KCDK-E.
Nach vierjährigen Ermittlungen gegen kurdische Strukturen in Niedersachsen hat das Landgericht Lüneburg ein weiteres Verfahren eingestellt. Die Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen begrüßt den Aufruf der PKK an die Bundesregierung.
In Lüneburg steht kommende Woche wieder ein Kurde vor Gericht, dem im Zusammenhang mit dem Betätigungsverbot für die PKK ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorgeworfen wird. Angeklagt ist ein 59-Jähriger.
Die Kriminalisierung der Kurdistan-Solidarität nimmt neue Dimensionen an. Ein besonderes Exempel soll offensichtlich an dem Berliner Aktivisten U. statuiert werden, der vom Staatsschutz des LKA zum „internationalen Terroristen“ stilisiert wird.
Dem Berliner Aktivisten U ist der Ausweis entzogen und ein Ausreiseverbot erteilt worden. Der Anmelder der Demonstration „PKK-Verbot aufheben! Krieg beenden, politische Lösung fördern!“ wird als Sicherheitsrisiko für Deutschland eingestuft.
Die Bundesregierung versucht ihren Platz und ihre Rolle in der Weltpolitik neu zu verorten. Die PKK findet, dass hierbei auch die antikurdische Verbotspraxis überwunden und der Weg einer eigenständigen kurdischen Politik eingeschlagen werden sollte.
In Stuttgart-Stammheim wird am 17. März das Hauptverfahren gegen Merdan K. eröffnet. Dem 23-Jährigen wird die Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen.
Das Berliner Verfassungsgericht hat unlängst entschieden, dass die Razzia bei Civaka Azad im Juni 2018 rechtswidrig gewesen ist. Ein wichtiges Urteil für die Arbeit kurdischer Einrichtungen, das aber auch politische Konsequenzen nach sich ziehen müsste.
Am 28. Februar entschied der Verfassungsgerichtshof in Berlin, dass die Durchsuchungen der Räumlichkeiten des Kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit, Civaka Azad, am 13. Juni 2018 rechtswidrig war. Zu diesem Beschluss haben wir ein Interview mit einem Mitarbeiter geführt.
Auf der anderen Seite ergibt sich der besorgniserregende Trend, das immer mehr politisch aktive Menschen aus der Türkei, die in Deutschland Zuflucht vor Verfolgung gefunden haben, mit Abschiebung bedroht werden. Das aktuelle Info listet dazu einige Beispiele auf.