Azadi Infodienst 231 – Februar 2023
Was lange währt, wird endlich gut – heißt es. Geht es um Repression und straf rechtliche Verfahren gegen Kurd*innen und ihre Institutionen, trifft das eher selten zu. Umso mehr überrascht dann das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 28. Februar, das sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung der Räume des Kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit, Civaka Azad, auseinanderzusetzen hatte. Diese polizeiliche Maßnahme, die am 13. Juni 2018 stattfand, hat das Gericht als Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums bewertet und für rechtswidrig erklärt. Das Verfahren wurde an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. AZADÎ sprach mit Mako Qocgirî, Mitarbeiter von Civaka Azad.