SZ: Kurden-Fahne ist nicht verboten
Das Münchner Urteil könnte Folgen für viele Verfahren haben, die derzeit wegen des Zeigens der kurdischen YPJ-Fahnen laufen.
Das Münchner Urteil könnte Folgen für viele Verfahren haben, die derzeit wegen des Zeigens der kurdischen YPJ-Fahnen laufen.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die strafrechtliche Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet. Das Urteil ist eine Niederlage für den Freistaat und das Bundesinnenministerium.
Mit Monika Morres vom Rechtshilfefonds Azadî, Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag Schleswig-Holstein, und Lukas Theune, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), sprechen wir in diesem Kontext über Strategien und Ansätze zur Aufhebung des PKK-Verbots.
Unter dem Titel „Die PKK ist keine terroristische Organisation“ ist eine Broschüre erschienen, die von AZADÎ und MAF-DAD herausgegeben wurde. Der Themenkomplex wird aus juristischer, völkerrechtlicher und politischer Sicht ausführlich dargestellt.
Dr. Peer Stolle, Rechtsanwalt in Berlin und Bundesvorsitzender des RAV, zur Ausweitung des PKK-Verbots 2017 durch das Bundesinnenministerium
Jan Fermon erläutert, wie es zu den Urteilen zugunsten der PKK in den letzten drei Jahren kam, auf welchen Prinzipien sie beruhen, ihre Bedeutung und möglichen Auswirkungen.
Ein Interview mit Duran Kalkan, Mitbegründer der PKK und Mitglied des Zentralkomitees – Veröffentlicht im Kurdistan Report.
Das Betätigungsverbot der PKK durch das Bundesinnenministerium am 26. November 1993 hat nicht nur zehntausende Kurden in Deutschland kriminalisiert und als „Terroristen“ stigmatisiert. Es hat auch zahlreiche Menschenleben gekostet.
Nach intensiven Gesprächen zwischen Ankara, Washington, London und Bonn ließ die Bundesregierung am 26. November 1993 die PKK verbieten. Mit der Unterstützung des Westens eskalierte das Çiller-Regime den Krieg.
Diese Broschüre hat AZADÎ und der Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) im November 2020 herausgegeben. In ihr geht es insbesondere um das Urteil des Kassationshofes in Brüssel vom 28. Januar dieses Jahres, aber auch um die Verfahren zur Listung der PKK auf der EU-Terrorliste vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Broschüre mit ausgewählten Artikeln, Analysen und Interviews soll dazu anregen, auf der Basis dieser Entscheidungen über die Einordnung der kurdischen Befreiungsbewegung zu diskutieren, um den Weg frei zu machen für politische Lösungen und Abschied zu nehmen von der Kriminalisierung von Kurd*innen und ihren Organisationen.